Vertragshinweise
• Der einjährige Blühpatenvertrag wird für die Dauer einer Blühperiode geschlossen.
• Die ausgewählte Fläche (0,5 €/m² und Jahr; ab 50m²) wird bestellt.
• Der Pate erwirbt einen Anspruch auf den Anbau der Blühfläche, er erwirbt keinen Anspruch auf die Grundstücksfläche.
• Die Patenschaft ist einjährig und endet mit Ablauf automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
• Unsere Saatgutmischungen sind regional an die Böden angepasst, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Bitte beachten Sie dennoch, dass Wachstum und Gedeihen der Pflanzen von der Witterung abhängig sind, auf die wir keinen Einfluss nehmen können.